Lizenz- und Nutzungsbedingngen

Secure Contacts App

Stand 12. Dezenber 2022

Informationsersteller:         Markus Frank

www.provectus.de/secure-contacts-app

Inhaltsverzeichnis

Die Installation und Nutzung der Provectus Secure Contacts App unterliegt diesen Nutzungsbedingungen. Die Provectus Secure Contacts App (nachfolgend „Secure Contacts“ oder „App“ genannt) ist eine Softwareanwendung der Provectus Technologies GmbH, Leopoldstraße 250b in 80807 München (nachfolgend „Provectus“ oder Rechteinhaber genannt).

1. Nutzungserlaubnis / Nutzungszweck

  1. Die Secure Contacts App („App“) ist eine Software Applikation für bestimmte mobile Endgeräte der Firma Apple (https://www.apple.com/). Die App ist eine Anwendungssoftware, also ein ausführbares Programm, das eine oder mehrer Funktionen erfüllt, aber nicht relevant für das Funktionieren des iOS Systems selbst ist.
  2. Die Nutzung der App ist nur Unternehmern i.S.d § 14 BGB gestattet („User”). Eine Nutzung durch Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist nicht gestattet. Der Zugang ist nur mit einem Unternehmens-Account von Microsoft 365 gestattet. Die Nutzung mit privaten Microsoft Accounts ist nicht erlaubt.
  3. Der User ist das Unternehmen, dem Provectus die Nutzung erlaubt.
  4. Provectus erteilt die widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Erlaubnis zum Zugang und der Nutzung dieser App sowie der auf ihr enthaltenen Inhalte (siehe auch Funktionsumfang).
  5. Die Anzahl der Lizenzen, für die Provectus die Nutzung erlaubt (Anzahl Anwender), wird mit dem User vertraglich vereinbart. Der User muss selbst sicherstellen, dass nicht mehr Anwender wie vereinbart die App nutzen.
  6. Der User räumt Provectus ein jährliches Audit Recht ein. Provectus darf die Nutzung der App prüfen („Audit“), vorausgesetzt, Provectus kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an.Der User verpflichten sich, bei dem Audit Provectus behilflich zu sein, Provectus in angemessenem Rahmen zu unterstützen und Provectus hinreichenden Zugang zu Informationen zu gewähren. Zudem verpflichtet sich der User, gegebenenfalls zu wenig bezahlte Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn die Zahlung nicht erfolgt, ist der Provectus berechtigt, die Nutzung der App außerordentlich zu kündigen. Der User erklärt sich damit einverstanden, dass Provectus nicht für Kosten einzustehen hat, die dem User durch die Mithilfe bei einem Audit entstehen.
  7. Die Erlaubnis gegenüber dem User gilt nur innerhalb des hier festgelegten Geltungsbereichs und in den Schranken dieser Nutzungsbedingungen.
  8. Der Nutzungszweck der Secure Contacts App liegt darin Usern die Nutzung des Unternehmensadressbuchs an mobilen Endgeräten von Apple zu ermöglichen ohne dass die Kontaktinformationen des Unternehmens im Telefonadressbuch des iOS Gerätes gespeichert werden.
  9. Die App wird kostenfrei im AppStore angeboten. Für die Freischaltung der Features ist ein Lizenzschlüssel notwendig. Dieser wird von Provectus bereitgestellt. Der Lizenzschlüssel muss durch einen administrativen Anwender mit Hilfe von Microsoft Endpoint Manager (Intune) ausgebracht werden. Die hierfür notwendigen Microsoft Lizenzen müssen durch den User separat gekauft werden.
  10. Ein administrativer Anwender Seiten des Users muss die Nutzung der App im Tenant des Users aktivieren (Consent).
  11. Der volle Funktionsumfang setzt eine Verwaltung der App mit Microsoft Intune voraus. Die Microsoft Intune Lizenzen müssen durch den User bereitgestellt werden.
  12. Provectus stellt dem Kunden die App in Form von Software-Miete zur Verfügung.
  13. Die Gewährleistung des Zugangs für den Kunden in das Internet oder des Betriebs von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des Internets, sind dabei von Provectus nicht geschuldet.
  14. Mangels einer anderslautenden vertraglichen Vereinbarung gehören:

    – die Installation der App;
    – die kundenindividuellen Anpassungen und Customizing;
    – Einweisungen, Schulungen und sonstige über die Vermietung der App hinausgehende Beratungs- und Pflegeleistungen

    nicht zum geschuldeten Vertragsgegenstand im Rahmen dieses Leistungsbildes  (siehe auch Funktionsumfang).

  15. Der Kunde ist berechtigt, die App ausschließlich zur Verwendung mit dem dafür vereinbarten Zweck zu installieren und zu nutzen.
  16. Provectus übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr zur Nutzung bereitgestellte App für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Es sei denn, eine solche Eignung wurde in den Produktbeschreibungen von Provectus ausdrücklich zugesagt.
  17. Das Recht des Kunden zur Nutzung der App beginnt mit der Aktivierung der App und endet mit Ablauf des Rechts des Kunden zur Nutzung der App.
  18. Der Kunde ist verpflichtet, die App zu deinstallieren, wenn das Recht des Kunden zur Nutzung der App endet.
  19. Provectus ist berechtigt, wenn das Recht des Kunden zur Nutzung der App endet, die App zu deaktivieren.
  20. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Hierauf wurde der Kunde ausdrücklich hingewiesen.

2. Geltungsbereich

  1. Die App steht ausschließlich in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung und ist ausschließlich für Kunden von Provectus („Kunde“) nutzbar.
  2. Der Content dieser App richtet sich ausschließlich an User, die diese App berechtigterweise Nutzen können. Hierzu zählen insbesondere Personen, deren Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts die Bundesrepublik Deutschland ist.
  3. Ausgeschlossen von der Nutzung dieser App sind Personen, deren Staaten den Content dieser App aufgrund von nationalen Beschränkungen verbieten, sowie Personen, die den Betrieb der App beeinträchtigen oder dies beabsichtigen. Diesen Personen ist die Nutzung dieser App untersagt.

3. Funktionsumfang

  1. Folgender Funktionsumfang ist derzeit vorgesehen:

  a. Zugriff auf das persönliche Exchange Adressbuch;
  b. Zugriff auf das Unternehmensadressbuch;
  c. Anrufer Identifikation aller vorher genannten Kontakte;
  d. Initiieren von Telefonaten, Chats, SMS über Microsoft Teams und das Mobiltelefon;
  e. Verschlüsselte Ablage aller von der App genutzten Daten auf dem Endgerät (Verschlüsselung mit Apple iOS Mechanismen);
  f. Absicherung der App mit Intune Policies (Verhindern des Datenabflusses);
  g. Absicherung der Zugriffe mit Hilfe von Azure AD Conditional Access Policies (Einschränkung der erlaubten Geräte).

2. Folgende Daten werden verwendet:

  a. Vor- und Nachname;
  b. Firmenname;
  c. Position;
  d. Alle gespeicherten E-Mail-Adressen;
  e. Alle gespeicherten Telefonnummern.

4. Lizenzpreise / Mindestlaufzeit / Beschränkungen

  1. Die Nutzung zu Testzwecken ist für den User nach Freischaltung für 30 Tage ohne Einschränkungen möglich. Nach Ablauf der Testzeit endet die Nutzungsmöglichkeit, wenn der User keine entsprechenden Lizenzen erworben hat.
  2. Die Mindestlaufzeit für die vereinbarte Anzahl an Anwendern beträgt 12 Monate abÜbersendung der Lizenz durch Provectus.
  3. Die Zahlung erfolgt im Voraus mit Erwerb der vereinbarten Lizenzen durch den User.
  4. Die Kündigungsfrist für Lizenzen beträgt 4 Wochen zum vereinbarten Ende der Laufzeit. Wird nicht gekündigt, verlängern sich die vereinbarten Lizenzen um weitere 12 Monate. Die Zahlung der verlängerten Lizenzen ist mit Start der Verlängerung fällig.
  5. Während der Laufzeit der Lizenzen kann der User zusätzliche Lizenzen gegen entsprechende Entgelt zubuchen. Eine Reduzierung von Lizenzen ist zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.
  6. Die Preise für die Anwenderlizenzen stellt Provectus auf der Website: https://www.provectus.de/secure-contacts-app/
  7. Provectus ist berechtigt, mit Wirkung zum Beginn eines Vertragsjahres eine Anpassung der Vergütung zu verlangen. Preisanpassungen werden mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Vertragsende angekündigt. Lehnt der Kunden die Preiserhöhung, nach deren Ankündigung ab, endet das Vertragsverhältnis nach der vereinbarten Laufzeit.
  8. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die gem. Nr. 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Rechteinhaber kann eine Benutzung der Software auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
  9. Provectus erstellt für die von User bestellten Lizenzen eine Rechnung an den Lizenznehmer. Darin ist auch die Bankverbindung von Provectus ausgewiesen.

5. Gewährleistung und Haftung

  1. Für die kostenfreie Version der Secure Contacts App haftet Provectus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Für die kostenpflichtige Version der Secure Contacts App haftet Provectus für den Content oder die Funktionalitäten, jeweils nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden aus dem ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz). Bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur dann eine Haftung ein, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf
    den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Provectus sichert nicht zu, dass die App oder irgendeine Funktion oder Content dieser App ohne Unterbrechung oder sonst fehlerfrei funktionieren oder arbeiten, dass die App frei von Viren, anderen schädlichen Komponenten, frei von Rechten Dritter oder für bestimmte Zwecke geeignet ist.
  4. Die Haftung von Provectus für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
  5. Auch haftet Provectus nicht für Schäden und / oder Verluste im Zusammenhang mit Geschäften des Kunden.
  6. Provectus weist darauf hin, dass bei der verwendeten Technologie Übertragungsfehler oder Verarbeitungsfehler nicht auszuschließen sind.
  7. Wenn und soweit das Endgerät des Users unter Verletzung der Apple “Terms of Services” Betrieben wird, schließt Provectus jegliche Haftung für etwaige Schäden aus, die durch Fehler in der App oder durch eine missbräuchliche Nutzung der App entstehen können.
  8. Provectus übernimmt keine Haftung für die Systeme Dritter. Dies erfasst insbesondere, ohne dassdamit eine abschließende Aufzählung verbunden ist, Fehler bei Apple, Fehler im IOS Betriebssystem, Fehler des Endgerätes selbst, Fehler im jeweils genutzten Mobilfunknetz oder in der Telekommunikationsverbindung.
  9. Provectus übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Drittanbieter-Apps, welche aus der App gestartet werden, soweit dies möglich und durch den Kunden gestattet ist.
  10. Provectus übernimmt keine Haftung bei einer missbräuchlichen Nutzung oder bei Verlust oder Diebstahl des Endgerätes oder wegen einer unzureichenden Sicherung des Endgerätes.
  11. Provectus haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Ereignisse wie Netzstörungen oder Verfügungen der öffentlichen Hand im In- oder Ausland.
  12. Provectus haftet nicht für Cyberattacken, die durch Dritte verübt oder ausgelöst werden.
  13. Provectus übernimmt keine Haftung für den Content Dritter in Bezug auf Pünktlichkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Genauigkeit des Contents in der App.

6. Änderungen an dieser App

  1. Provectus behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung den Betrieb, die Dienste, Funktionalitäten sowie den Content der App zu beschränken, zu erweitern, sonst zu ändern, auszusetzen oder vollumfänglich einzustellen.
  2. Der User sollte diese Nutzungsbedingungen regelmäßig lesen, um sich mit möglichen Änderungen vertraut zu machen.

7. Urheberrecht (Copyright)/ Geschäftsgeheimnis

  1. Provectus räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Mietvertrages beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der App ein. Die Rechte sind nur dem User /Kunden als inhaltlich Verantwortlichem eingeräumt und ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht übertragbar.
  2. Der Kunde hat nicht das Recht,
    a. die ihm zur mietweisen Nutzung zur Verfügung gestellte App zu vervielfältigen oder sie zu verkaufen;
    b. einem Dritten ein eigenes Nutzungsrecht an der App zu verschaffen oder
    c. die App entgegen gesetzlicher oder durch diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen festgeschriebenen Vorschriften zu verwenden.
  3. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen in diesem Abschnitt kann zur Aussetzung der Nutzung der App führen. Provectus wird die Nutzung nur in einem vernünftigerweise erforderlichen Rahmen aussetzen. Sofern Provectus nicht der Ansicht ist, dass eine unverzügliche Aussetzung erforderlich ist, wird Provectus eine angemessene Benachrichtigung vor Aussetzung der Nutzung übermitteln.
  4. Das Recht von Provectus, dem Kunden im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen die Nutzung der App unverzüglich und vollständig zu untersagen, bleibt unberührt.
  5. Provectus nimmt für sich sowohl an dem Source Code der App als auch an der Bedienfunktion und Anmutung den Geschäftsgeheimnisschutz in Anspruch.

8. Eigentums- und Urheberrechte, Rechte an
gespeicherten Daten

  1. Unter den Parteien behält der User/Kunde alle Rechte und das Eigentum an seinen Kundendaten.
  2. Provectus erwirbt keine Rechte an Kundendaten, mit Ausnahme der Rechte, die der Kunde Provectus für die Bereitstellung der App gewährt.
  3. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der zur Nutzung überlassenen App von Provectus.

9. Technische Beschränkungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in der App, die dem Kunden eine spezielle Verwendung der App gestatten, einzuhalten.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Beschränkungen zu umgehen.

10. Kostenlose Testversion

  1. Durch zur Verfügung stellen einer kostenlosen Testversion der App bekommt der Kunde von Provectus das Recht zugesprochen, die ihm zur Verfügung gestellte App kostenlos über einenTestzeitraum von dreißig (30) Tagen zu nutzen. Nach Ablauf des Testzeitraums wird die Nutzung der App unterbunden. Der Kunde kann dann über ein Formular einen weiteren Testzeitraum von dreißig (30) Tagen beantragen. Hierzu ist die Eingabe von Kontaktdaten notwendig.
  2. Dieses Recht wird dem Kunden allein zu Testzwecken zugesprochen.
  3. Der Kunde verliert mit Ablauf der Testphase automatisch alle ihm eingeräumten Rechte hinsichtlich der ihm zur Verfügung gestellten App. Es bedarf keiner Kündigung.
  4. Nach Ablauf des Testzeitraums ist Provectus berechtigt die Funktionalitäten der App nach eigenem Ermessen einzuschränken.
  5. Wenn und soweit der Kunde mit Testdaten arbeitet, ist er für deren Sicherung selbst verantwortlich.
  6. Nach Ablauf der Testphase werden die Daten des Kunden gelöscht und die Software deinstalliert. Es sei denn, der Kunde und Provectus verständigen sich über eine Lizenzierung nach diesenLizenz- und Nutzungsbedingungen.

11. Rechte bei Mängeln

  1. Provectus haftet dafür, dass die App im Wesentlichen so funktioniert, wie beschrieben.
  2. Der Kunde meldet Probleme der App unverzüglich an Provectus.
  3. Im Fall von Mängeln an der App ist Provectus nach eigener Wahl zur kostenlosen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Die Mängelbeseitigung kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Unerhebliche Mängel kann Provectus mit dem nächsten Update beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

12. Einhaltung der Gesetze

  1. Provectus wird die für die Bereitstellung von Software geltenden Gesetze und Vorschriften in Deutschland einhalten.
  2. Provectus ist nicht für die Einhaltung von Gesetzen oder Regelungen verantwortlich, die für den Kunden oder seine Branche gelten.
  3. Provectus ermittelt nicht, ob Kundendaten Informationen enthalten, die spezifischen Gesetzen oder Vorschriften unterliegen.

13. Datenschutz

  1. Provectus hat die Bestimmungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sowie des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) umgesetzt und hält diese ein.
  2. Die allgemeinen Regelungen zum Datenschutz können im Bereich Datenschutz auf der Internetseite der Provectus eingesehen werden. https://www.provectus.de/datenschutz/
  3. Der Kunde und Provectus sind sich darin einig, dass dann der Kunde der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten in der App ist.
  4. Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten.
  5. Die Parteien sind verpflichtet, die geeigneten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu treffen.
  6. Für das Herunterladen von Provectus Software aus dem Apple Store bzw. anderen App-Stores, gelten immer die jeweils zwischen den Kunden und dem Store vereinbarten Nutzungsbedingungen auch in Hinblick auf den Datenschutz.
  7. Apple stellt Provectus nur anonymisierte Downloadzahlen zur Verfügung. Personenbezogene Daten werden an Provectus nicht bereitgestellt.
  8. Provectus verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden nur auf ausdrückliche Weisung und mit Einwilligung des Kunden.
  9. In der App kann ein Logging vom Kunden aktiviert werden, um z. B. in Supportfällen Logs an Provectus senden zu können. Diese Daten werden nur mit Einwilligung und durch den Kunden selbst manuell an Provectus gesendet.
  10. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Feststellung, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen der App den Anforderungen des Kunden entsprechen.
  11. Der Kunde ist verantwortlich für Implementierung und Aufrechterhaltung von Datenschutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen für Software, die der Kunde nutzt.

14. Verschiedenes

  1. Provectus behält sich das Recht vor, Funktionen, die in Verbindung mit dem Betrieb der App stehen, durch Dritte ausführen zu lassen.
  2. Provectus behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen in jeder Weise zu ändern oder zu ergänzen. Der User sollte diese Nutzungsbedingungen zu Beginn jedes Besuches auf dieser App lesen, um sich mit möglichen Änderungen vertraut zu machen.
  3. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, München. 
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.